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Webdesign · 8 Min. Lesezeit

Barrierefreie Website: Was das Barrierefreiheitsgesetz verlangt und wen es betrifft

Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz. Welche Websites betroffen sind, wer ausgenommen ist und was eine barrierefreie Website ausmacht.

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025. Websites betrifft es vor allem dann, wenn Verbraucher darüber online einen Vertrag abschließen können, etwa in einem Onlineshop, bei Buchungen oder beim Gutscheinkauf. Reine Info-Websites, reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind laut WKO ausgenommen. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem für jede Website – sie macht sie für mehr Menschen und für Google besser nutzbar.

Das Wichtigste

  • Das BaFG gilt seit 28. Juni 2025 und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um.
  • Betroffen sind Websites, über die Verbraucher online Verträge abschließen.
  • Ausgenommen: reine Info-Websites, reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen.
  • Barrierefrei heißt: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
  • Auch ohne Pflicht profitieren Besucher und Google-Sichtbarkeit.
Seit dem Sommer 2025 hören viele Betriebe von „Barrierefreiheit-Pflicht“ und fragen sich, ob ihre Website jetzt umgebaut werden muss. Die kurze Antwort: Nicht jede Website ist betroffen. Die längere Antwort lohnt sich trotzdem, denn eine barrierefreie Website ist für alle Besucher besser. In diesem Beitrag erklären wir verständlich, was das Gesetz verlangt, wen es betrifft und wie eine barrierefreie Website aussieht. Wichtig: Das ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Im Zweifel klär deinen Fall mit der Wirtschaftskammer oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.

Was bedeutet „barrierefreie Website“?

Eine barrierefreie Website kann von möglichst allen Menschen genutzt werden – auch von Menschen, die schlecht sehen, blind sind, nur mit der Tastatur navigieren, Inhalte vorlesen lassen oder Schwierigkeiten mit komplizierten Texten haben. Dazu gehören zum Beispiel gut lesbare Kontraste, Texte für Bilder, eine logische Überschriften-Struktur, Formulare mit klaren Beschriftungen und eine Bedienung, die auch ohne Maus funktioniert.
Als technischer Maßstab gelten international die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie beschreiben vier Grundsätze: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Grundlagen einer barrierefreien Website

  • Ausreichender Kontrast bei allen Texten
  • Alternativtexte für Bilder
  • Eine Hauptüberschrift, logische Gliederung
  • Bedienung auch mit der Tastatur
  • Formulare mit klaren Beschriftungen
  • Verständliche Sprache und Links
  • Videos mit Untertiteln
  • Rücksicht auf „Bewegung reduzieren“

Was verlangt das Barrierefreiheitsgesetz?

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882, den European Accessibility Act, in Österreich um und gilt seit 28. Juni 2025. Es legt Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen fest. Bei Websites geht es vor allem um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die sich an Verbraucher richten. Die Marktüberwachung liegt beim Sozialministeriumservice.
Wichtig für die Einordnung: Das Gesetz verlangt nicht, dass jede Firmen-Website in Österreich barrierefrei sein muss. Es knüpft an bestimmte Angebote an. Gleichzeitig ist die Richtung klar – digitale Angebote sollen für alle Menschen nutzbar sein. Wer heute eine neue Website plant, sollte Barrierefreiheit deshalb von Anfang an mitdenken, statt später nachzubessern. Das ist in der Regel deutlich einfacher und günstiger.

Welche Websites sind betroffen?

Laut Wirtschaftskammer sind Websites betroffen, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen können. Typische Beispiele sind Onlineshops, Hotel- und Reisebuchungen, der Online-Kauf von Gutscheinen und verbindliche Terminbuchungen. Entscheidend ist, dass der Vertrag tatsächlich online zustande kommt. Eine reine Anfrage über ein Kontaktformular, die du danach selbst annimmst oder ablehnst, fällt nach dieser Auslegung nicht darunter.

Betroffen oder nicht? (laut WKO)

Eher betroffen

Online-Vertrag mit Verbrauchern
  • Onlineshop
  • Hotel- und Reisebuchung
  • Gutscheinkauf online
  • Verbindliche Terminbuchung

Nicht erfasst

Laut WKO-Information
  • Reine Info-Website
  • Kontaktformular mit manueller Annahme
  • Reines B2B-Angebot
  • Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen

Wer ist ausgenommen?

Nach den Informationen der WKO sind reine Info-Websites ohne Online-Vertragsabschluss nicht erfasst, ebenso Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten, und private Websites. Außerdem gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Die WKO nennt als Beispiel eine Fußpflege mit drei Mitarbeitern und 800.000 Euro Umsatz, die trotz Online-Angeboten nicht unter das Gesetz fällt.
Prüf die Ausnahmen für deinen Betrieb genau, denn die Details hängen von deinem Angebot ab. Für Produkte gelten teilweise andere Regeln als für Dienstleistungen.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

< 10Beschäftigte
≤ 2 Mio. €Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
28.06.2025seit diesem Tag gilt das Barrierefreiheitsgesetz

Häufige Barrieren auf Firmen-Websites

Die meisten Barrieren entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Gewohnheit. Sehr häufig sind hellgraue Texte auf weißem Hintergrund oder weiße Schrift auf einem unruhigen Foto – schön anzusehen, aber schwer lesbar. Ebenso verbreitet sind Bilder ohne Alternativtext, sodass ein Vorleseprogramm nur „Bild“ ansagt, und Links mit dem Text „hier klicken“, die ohne Zusammenhang nichts aussagen.
Bei Formularen fehlen oft sichtbare Beschriftungen, weil nur ein grauer Platzhalter im Feld steht, der beim Tippen verschwindet. Fehlermeldungen erscheinen nur als rote Umrandung ohne erklärenden Text. Menüs lassen sich nur mit der Maus öffnen, Pop-ups nicht mit der Tastatur schließen, und automatisch laufende Slider oder Videos lassen sich nicht anhalten.
Viele dieser Punkte lassen sich mit wenig Aufwand beheben. Die meisten fallen schon auf, wenn du deine eigene Website einmal nur mit der Tastatur bedienst oder am Handy in der Sonne liest.

Praxis-Tipp

Mach den Tastatur-Test selbst: Leg die Maus weg und versuch, mit der Tabulator-Taste eine Anfrage abzuschicken. Wo du hängen bleibst, bleiben auch andere hängen.

Warum Barrierefreiheit auch ohne Pflicht sinnvoll ist

Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit verbessern die Website für alle: Starke Kontraste helfen auch bei Sonnenlicht am Handy, klare Überschriften helfen beim schnellen Überfliegen, große Buttons helfen allen, die mit dem Daumen bedienen. Und vieles davon ist zugleich gutes SEO: Bild-Texte, eine saubere Überschriften-Hierarchie und verständliche Texte helfen auch Google und KI-Suchen, deine Inhalte richtig einzuordnen. Mehr dazu im Beitrag GEO: So wird dein Betrieb in ChatGPT & Co. empfohlen.

So gehen wir bei LD MEDIA vor

Barrierefreiheit ist bei uns kein Zusatzpaket, sondern Teil der Qualitätsprüfung. Vor jeder Freigabe prüfen wir alle Texte automatisch auf ausreichenden Kontrast nach WCAG-Stufe AA – auf dem Desktop und in der Handy-Ansicht. Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift und eine logische Gliederung, Bilder bekommen beschreibende Alternativtexte, Formulare klare Beschriftungen, und Animationen werden abgeschaltet, wenn Besucher in ihrem Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt haben.
Planst du einen Onlineshop oder Online-Buchungen, besprechen wir die Anforderungen des BaFG bereits im Konzept. Mehr zu unserem Vorgehen auf der Seite Webdesign; wenn du eine bestehende Website umbauen willst, lies auch Website-Relaunch ohne Ranking-Verlust.

So prüfst du deine Website

  1. 01
    Betroffenheit klären

    Schließen Verbraucher über deine Website online Verträge ab? Greift eine Ausnahme?

  2. 02
    Kontrast und Lesbarkeit

    Sind alle Texte gut lesbar, auch am Handy und in der Sonne?

  3. 03
    Tastatur-Test

    Kommst du nur mit der Tabulator-Taste durch Menü, Formulare und Buttons?

  4. 04
    Bilder und Formulare

    Haben Bilder Alternativtexte und Formularfelder klare Beschriftungen?

  5. 05
    Fachlich absichern

    Bei Online-Verträgen: Anforderungen mit WKO oder Rechtsberatung abstimmen.

Häufige Fragen

Muss meine Website seit 2025 barrierefrei sein?

Das hängt von deinem Angebot ab. Laut WKO betrifft das Barrierefreiheitsgesetz Websites, über die Verbraucher online Verträge abschließen, etwa Onlineshops oder Buchungen. Reine Info-Websites, reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen. Im Zweifel klär deinen Fall mit der WKO oder einer Rechtsberatung.

Was gilt als Kleinstunternehmen beim Barrierefreiheitsgesetz?

Laut WKO ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Die Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.

Wer kontrolliert die Barrierefreiheit in Österreich?

Für die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsgesetz ist das Sozialministeriumservice zuständig.

Ist eine barrierefreie Website teurer?

Wenn Barrierefreiheit von Anfang an mitgeplant wird, entsteht wenig Mehraufwand. Teuer wird es meist erst, wenn eine bestehende Website nachträglich umgebaut werden muss. Bei LD MEDIA gehören Kontrast-Prüfung, Alternativtexte und eine saubere Gliederung zu jeder Website.