Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025. Websites betrifft es vor allem dann, wenn Verbraucher darüber online einen Vertrag abschließen können, etwa in einem Onlineshop, bei Buchungen oder beim Gutscheinkauf. Reine Info-Websites, reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind laut WKO ausgenommen. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem für jede Website – sie macht sie für mehr Menschen und für Google besser nutzbar.
Das Wichtigste
- Das BaFG gilt seit 28. Juni 2025 und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um.
- Betroffen sind Websites, über die Verbraucher online Verträge abschließen.
- Ausgenommen: reine Info-Websites, reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen.
- Barrierefrei heißt: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
- Auch ohne Pflicht profitieren Besucher und Google-Sichtbarkeit.
Was bedeutet „barrierefreie Website“?
Grundlagen einer barrierefreien Website
- Ausreichender Kontrast bei allen Texten
- Alternativtexte für Bilder
- Eine Hauptüberschrift, logische Gliederung
- Bedienung auch mit der Tastatur
- Formulare mit klaren Beschriftungen
- Verständliche Sprache und Links
- Videos mit Untertiteln
- Rücksicht auf „Bewegung reduzieren“
Was verlangt das Barrierefreiheitsgesetz?
Welche Websites sind betroffen?
Betroffen oder nicht? (laut WKO)
Eher betroffen
Online-Vertrag mit Verbrauchern- Onlineshop
- Hotel- und Reisebuchung
- Gutscheinkauf online
- Verbindliche Terminbuchung
Nicht erfasst
Laut WKO-Information- Reine Info-Website
- Kontaktformular mit manueller Annahme
- Reines B2B-Angebot
- Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen
Wer ist ausgenommen?
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Häufige Barrieren auf Firmen-Websites
Praxis-Tipp
Mach den Tastatur-Test selbst: Leg die Maus weg und versuch, mit der Tabulator-Taste eine Anfrage abzuschicken. Wo du hängen bleibst, bleiben auch andere hängen.
Warum Barrierefreiheit auch ohne Pflicht sinnvoll ist
So gehen wir bei LD MEDIA vor
So prüfst du deine Website
- 01Betroffenheit klären
Schließen Verbraucher über deine Website online Verträge ab? Greift eine Ausnahme?
- 02Kontrast und Lesbarkeit
Sind alle Texte gut lesbar, auch am Handy und in der Sonne?
- 03Tastatur-Test
Kommst du nur mit der Tabulator-Taste durch Menü, Formulare und Buttons?
- 04Bilder und Formulare
Haben Bilder Alternativtexte und Formularfelder klare Beschriftungen?
- 05Fachlich absichern
Bei Online-Verträgen: Anforderungen mit WKO oder Rechtsberatung abstimmen.